Zitat
"[...] da ein Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg nicht abgeschlossen wurde und auch seither „weder geplant ist noch Sinn machte“. Denn ein Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht die einzige Möglichkeit der Kriegsbeendigung. Diese kann auch durch einseitige Erklärungen, gestufte Teilregelungen oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen.
Quelle: WikipediaZitat
- Note der Regierung Großbritanniens betreffend die Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland vom 9. Juli 1951
- Dekret der Französischen Republik betreffend der Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland vom 9. Juli 1951 (vgl. Waldemar Schütz (Hrsg.), Chronologie – Deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert: geprägt durch Ersten Weltkrieg, Nationalsozialismus, Zweiten Weltkrieg, in: Deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert, Bd. 1, DVG, Rosenheim 1990, S. 290)
- Proklamation des Präsidenten der USA betreffend die Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland vom 24. Oktober 1951
- Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR über die Beendigung des Kriegszustandes zwischen der Sowjetunion und Deutschland vom 25. Januar 1955
Das Grundgesetz ist allgemein als Grundlage akzeptiert somit sehe ich da kein großes Problem..
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