Wir hatten bereichtet, dass Spieler sich noch während der 30 Tage kostenloser Spielzeit weitere Spielzeit dazu kaufen mussten, um überhaupt spielen zu können.
So lief beispielsweise der Spielzugang plötzlich nach ein paar Tagen Frühzugang ab und es konnte nur reaktiviert werden,
wenn man ein Abo abschloss oder weitere Spielzeit in Form von Gametime Cards kaufte.
Auch das Geld für die weitere Spielzeit wurde in dem Fall schon abgebucht.
The Elder Scrolls Online wirbt nun aber mit 30 Tagen kostenloser Spielzeit, die aber so eigentlich gar nicht genutzt werden können.
Dies rief die Verbraucherzentrale Bundesverband auf den Plan.
Die vzbv schreibt:”…um die ersten 30 Tage überhaupt kostenlos spielen zu können, mussten die Verbraucher in jedem Fall Zahlungsdaten eingeben.
So berichten Spieler, dass etwa die Kreditkarte oder das Paypal-Konto durch eine Belastung für das Abo sofort geprüft werde – und erst dann werde der Betrag zurückgebucht.
Dieses geschehe allerdings nicht immer zeitnah, so die Beschwerden. Bei manchen Zahlungsarten, wie Paysafe, Giropay oder Gametimecard ist die Rückbuchung auch gar nicht möglich.
Faktisch wird ein nur auf 30 Tage begrenzter kostenloser Zugang bei diesen Zahlungsarten dann ganz verwehrt. Für das Projekt
“Verbraucherrechte in der digitalen Welt” ein eindeutiger Wettbewerbsverstoß.”
Die Verbraucherzentral Bundesverband forderte Zenimax Online daher auf, bis zum 24. April 2014 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und künftig das Spiel nicht mehr in dieser Form zu bewerben.
Ob sich Zenimax daran hält, werden wir noch sehen. Es ist aber löblich, dass die vzbv sich in dieser Angelegenheit einschaltet,
denn die Abo-Methoden, die Zenimax Online anbietet, sind sicher nicht das, was sich Kunden so wünschen auch keine gute Art,
um das Abo-Modell bei Spielern wieder beliebt zu machen.
Den kompletten Artikel findest du hier:
The Elder Scrolls Online: Zenimax erhält Abmahnung - MMORPG.de